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Helmut Hinz GmbH & Co.: Wie Sie die Herausforderungen des GEG meistern können
Die neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, stellen viele Eigentümer vor große Herausforderungen und lassen Fragen aufkommen: Welche Vorschriften gelten für die in Köln weitverbreiteten Gasetagenheizungen? Was genau bedeutet das 65-Prozent-Ziel und welche Schritte müssen unbedingt eingehalten werden? Im Interview erklärt Kai Forg, Betriebsleiter des SHK-Betriebes Helmut Hinz GmbH & Co., die relevanten Fristen, Entscheidungsprozesse und welche Auswirkungen diese neuen Regelungen auf alle Betroffenen haben.
Herr Forg, wen betrifft das Gebäudeenergiegesetz?
Kai Forg: Grundsätzlich betrifft das GEG alle Eigentümer – ob Hausbesitzer oder in Eigentümergemeinschaften. Besonders bei Letzteren ist eine enge Absprache mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wichtig.
Worüber müssen sich die Wohnungseigentümergemeinschaften abstimmen?
Kai Forg: Das betrifft insbesondere den Umstieg von den aktuell in Köln noch weitverbreiteten Gasetagenheizungen. Sobald die erste Gasetagenheizung ausgetauscht und der WEG bekannt wird, beginnt eine Frist von fünf Jahren. In dieser Zeit muss die Entscheidung getroffen werden, ob die Etagenheizungen beibehalten oder auf eine zentrale Heizungsanlage umgestellt werden. Der Verwalter ist verpflichtet, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, in der ein Konzept für die Umsetzung des 65-Prozent-Ziels erarbeitet wird.
Können Sie uns das 65-Prozent-Ziel erklären?
Kai Forg: Runtergebrochen bedeutet es, dass in großen Städten wie Köln ab Juli 2026 neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Dies lässt sich derzeit bei Etagenheizungen zumeist nur mit dem Umbau auf eine zentrale Heizung umsetzen.
Was passiert, wenn sich die Eigentümer nicht einigen?
Kai Forg: Wenn sich Eigentümergemeinschaften nicht einigen können, wie genau sie das 65-Prozent-Ziel erreichen können, schreibt das Gesetz vor, dass nach Ablauf der Frist auf eine zentrale Versorgung umgestellt werden muss. Das heißt, ohne Entscheidung oder Information an den Schornsteinfeger bleibt den Eigentümern nur die Umstellung auf eine Zentralheizung.
Haben sich die Eigentümer jedoch einmal geeinigt, verlängert sich die Frist um weitere acht Jahre – insgesamt bleiben ihnen also bis zu 13 Jahre für den Umbau und Anschluss aller Wohnungen.
Und wenn meine Gasheizung innerhalb dieser Zeit Störungen hat?
Kai Forg: Eine Reparatur der kaputten Heizung ist kein Problem – die bestehenden Heizungen können weiter betrieben und instandgehalten werden. Nur die Neuinstallation unterliegt spätestens ab dem 1.7.2026 für Köln den Regeln des GEG, in kleineren Städten wie Hürth spätestens ab dem 1.7.2028.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
Kia Forg: Die Kommunen müssen bis spätestens 2026 bzw. 2028 entscheiden, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Liegt die Wärmeplanung einer Kommune vor, gilt das 65-Prozent-Ziel sofort.
Das klingt nach einer komplexen Situation für Eigentümer?
Kai Forg: Ja, es ist wichtig, frühzeitig zu planen und sich gut zu informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden und gesetzliche Fristen nicht zu verpassen. Unsere Heizungsabteilung hat sich intensiv mit dem GEG auseinandergesetzt, um unsere Kundschaft bestmöglich und individuell beraten zu können.
12.2024 // Text und Fotos: Helmut Hinz GmbH & Co.