Helmut Hinz GmbH & Co.: Wie Sie die Her­aus­for­de­rungen des GEG meis­tern können

Die neuen Anfor­de­rungen des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes, kurz GEG, stellen viele Eigen­tümer vor große Her­aus­for­de­rungen und lassen Fragen auf­kommen: Welche Vor­schriften gelten für die in Köln weit­ver­brei­teten Gas­eta­gen­hei­zungen? Was genau bedeutet das 65-Pro­zent-Ziel und welche Schritte müssen unbe­dingt ein­ge­halten werden? Im Inter­view erklärt Kai Forg, Betriebs­leiter des SHK-Betriebes Helmut Hinz GmbH & Co., die rele­vanten Fristen, Ent­schei­dungs­pro­zesse und welche Aus­wir­kungen diese neuen Rege­lungen auf alle Betrof­fenen haben.

Herr Forg, wen betrifft das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz?

Kai Forg: Grund­sätz­lich betrifft das GEG alle Eigen­tümer – ob Haus­be­sitzer oder in Eigen­tü­mer­ge­mein­schaften. Beson­ders bei Letz­teren ist eine enge Absprache mit der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft wichtig.

Wor­über müssen sich die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften abstimmen?

Kai Forg: Das betrifft ins­be­son­dere den Umstieg von den aktuell in Köln noch weit­ver­brei­teten Gas­eta­gen­hei­zungen. Sobald die erste Gas­eta­gen­hei­zung aus­ge­tauscht und der WEG bekannt wird, beginnt eine Frist von fünf Jahren. In dieser Zeit muss die Ent­schei­dung getroffen werden, ob die Eta­gen­hei­zungen bei­be­halten oder auf eine zen­trale Hei­zungs­an­lage umge­stellt werden. Der Ver­walter ist ver­pflichtet, eine Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ein­zu­be­rufen, in der ein Kon­zept für die Umset­zung des 65-Pro­zent-Ziels erar­beitet wird.

Können Sie uns das 65-Pro­zent-Ziel erklären?

Kai Forg: Run­ter­ge­bro­chen bedeutet es, dass in großen Städten wie Köln ab Juli 2026 neue Hei­zungen min­des­tens 65 Pro­zent erneu­er­bare Ener­gien nutzen müssen. Dies lässt sich der­zeit bei Eta­gen­hei­zungen zumeist nur mit dem Umbau auf eine zen­trale Hei­zung umsetzen.

Was pas­siert, wenn sich die Eigen­tümer nicht einigen?

Kai Forg: Wenn sich Eigen­tü­mer­ge­mein­schaften nicht einigen können, wie genau sie das 65-Pro­zent-Ziel errei­chen können, schreibt das Gesetz vor, dass nach Ablauf der Frist auf eine zen­trale Ver­sor­gung umge­stellt werden muss. Das heißt, ohne Ent­schei­dung oder Infor­ma­tion an den Schorn­stein­feger bleibt den Eigen­tü­mern nur die Umstel­lung auf eine Zen­tral­hei­zung.

Haben sich die Eigen­tümer jedoch einmal geei­nigt, ver­län­gert sich die Frist um wei­tere acht Jahre – ins­ge­samt bleiben ihnen also bis zu 13 Jahre für den Umbau und Anschluss aller Woh­nungen.

Und wenn meine Gas­hei­zung inner­halb dieser Zeit Stö­rungen hat?

Kai Forg: Eine Repa­ratur der kaputten Hei­zung ist kein Pro­blem – die bestehenden Hei­zungen können weiter betrieben und instand­ge­halten werden. Nur die Neu­in­stal­la­tion unter­liegt spä­tes­tens ab dem 1.7.2026 für Köln den Regeln des GEG, in klei­neren Städten wie Hürth spä­tes­tens ab dem 1.7.2028.

Welche Rolle spielt die kom­mu­nale Wär­me­pla­nung?

Kia Forg: Die Kom­munen müssen bis spä­tes­tens 2026 bzw. 2028 ent­scheiden, wo Wär­me­netze oder kli­ma­neu­trale Gas­netze aus­ge­baut werden. Liegt die Wär­me­pla­nung einer Kom­mune vor, gilt das 65-Pro­zent-Ziel sofort.

Das klingt nach einer kom­plexen Situa­tion für Eigen­tümer?

Kai Forg: Ja, es ist wichtig, früh­zeitig zu planen und sich gut zu infor­mieren, um unnö­tige Kosten zu ver­meiden und gesetz­liche Fristen nicht zu ver­passen. Unsere Hei­zungs­ab­tei­lung hat sich intensiv mit dem GEG aus­ein­an­der­ge­setzt, um unsere Kund­schaft best­mög­lich und indi­vi­duell beraten zu können.

hinz-koeln.de

12.2024 // Text und Fotos: Helmut Hinz GmbH & Co.

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